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Stammzellen können aus Zellen von Embryonen, Knochenmark, Blut und Nabelschnurblut gewonnen werden.
Die Gewinnung von Stammzellen aus Knochenmark, Blut, und Nabelschnurblut ist in Deutschland erlaubt.
Die embryonale Stammzellgewinnung ist ethisch höchst bedenklich und ist in Deutschland verboten.
Stammzellen können zur Eigenbehandlung (autolog) oder als Fremdspende (allogen) für schwerkranke Patienten genutzt werden.
Daraus ergeben sich völlig neue Therapieansätze.
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